»Es unterläuft Anforderungen des Grundgesetzes«
Bundesverwaltungsgericht hebelt Grundrecht auf Schutz der Unterkunft für Geflüchtete aus. Ein Gespräch mit Sarah Lincoln
Gitta DüperthalDas Bundesverwaltungsgericht bejaht in seinen Urteilen grundsätzlich die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für Geflüchtete, also auch in Unterkünften. Doch im Fall einer Polizeirazzia oder Abschiebung gilt das nicht, wie die Leipziger Richter am 15. Juni entschieden haben. Wie kann das sein?
Zunächst das Positive: Laut dem Bundesverwaltungsgericht gilt Artikel 13 des Grundgesetzes auch in Erstaufnahmeeinrichtungen. Das klingt erst mal selbstverständlich. Doch Geric...
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