Urteil: Vertrag mit RBB-Chef nichtig
Berlin. Die fristlose Kündigung des Verwaltungsdirektors des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) im Zuge der Entlassung von Exintendantin Patricia Schlesinger war rechtens. Da der 2018 geschlossene Dienstvertrag wegen der Regeln zum nachvertraglichen Ruhegeld ohnehin nichtig gewesen sei, habe sich der RBB einseitig vom Vertrag lösen können, entschied das Arbeitsgericht Berlin am vergangenen Freitag. Nach Vertragsablauf hätte dem Mann vor Erreichen des Rentenalters ein Ruhegeld gezahlt werden müssen, ohne dass er dafür eine Leistung hätte erbringen müssen. Laut Urteil bestand dabei ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Vertrag widersprach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB gebunden sei. (AFP/jW)
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