Aus: Ausgabe vom 16.09.2023, Seite 4 / Inland
Bayern: Dienst darf AfD beobachten
München. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD dort als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bekanntgegeben. Bereits im Juni 2022 hatte der Inlandsgeheimdienst entschieden, im Freistaat die AfD als Gesamtpartei auch mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Mit Steuersenkung rechts abgebogen
vom 16.09.2023 -
Hoffentlich kaputt genug
vom 16.09.2023 -
Eskalation, aber »besonnen«
vom 16.09.2023 -
Autoland ist abgebrannt
vom 16.09.2023 -
Geförderte in der Schuldenfalle
vom 16.09.2023 -
»Das Kulturzentrum könnte sofort wieder genutzt werden«
vom 16.09.2023