Abgeordnete: Halbierung der Rente rechtmäßig
Kassel. Die Halbierung der Rentenbezüge von amtierenden Bundestagsabgeordneten ist verfassungskonform, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch urteilte. Der Abgeordnete Klaus Ernst (Die Linke) hatte gegen diese Regelung geklagt. Das Gericht führte aus, das es sich bei der Abgeordnetenentschädigung um eine »Leistung mit Alimentationscharakter« handele, »die alle weiteren Leistungen aus öffentlichen Mitteln ausschließt«, zu denen auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse zähle. Dem 68jährigen Kläger sei immer noch ein substantieller Teil der Rente verblieben, und die wesentlich höhere Abgeordnetenentschädigung sei nicht geschmälert worden. (dpa/jW)
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