Japan: Transrechte durch Urteil gestärkt
Tokio. Menschen, die ihr Geschlecht in Japan legal ändern wollen, müssen sich zukünftig keiner Sterilisationsoperation mehr unterziehen. Das Oberste Gericht in Tokio urteilte am Mittwoch, dass eine entsprechende Gesetzesklausel verfassungswidrig ist. Mehrere internationale Organisationen, darunter der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die World Professional Association for Transgender Health und Experten der Vereinten Nationen, hatten die Vorschrift als diskriminierend und als Verstoß gegen die Menschenrechte bezeichnet. Die Richter beauftragten zudem ein unteres Gericht mit der Prüfung einer separaten Klausel, die vorschreibt, dass die Genitalien von Menschen, die ihr Geschlecht ändern wollen, denen des anderen Geschlechts ähneln müssen. Darüber zeigte sich die Klägerin in einer von ihren Anwälten verlesenen Erklärung »enttäuscht«. (Reuters/jW)
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