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Aus: Ausgabe vom 01.11.2023, Seite 4 / Inland

Karlsruhe: Erneute Anklage unzulässig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen neu aufzurollen. Der Verdächtige im Fall einer 1981 getöteten Frau hatte so mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Rechtskräftig Freigesprochene müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nicht noch einmal belangt würden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Verdächtigen müsse beendet werden, erklärte das Gericht. Die betreffende Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. (AFP/dpa/jW)

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