Urteil gegen Frankfurter Ex-OB rechtskräftig
Karlsruhe/Frankfurt am Main. Das Urteil gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (ehemals SPD) wegen Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit. Feldmann war im Dezember vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren seine Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt. Feldmann hatte bereits am Donnerstag angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das Urteil gegen ihn baue ausschließlich auf Hörensagen auf. (dpa/jW)
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