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15.07.2004 / Inland / Seite 3

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Urteil über Berichterstattung

Liebe Leserinnen und Leser! In einer kürzlich zugestellten Entscheidung vom 22. Juni hat das Landgericht Berlin die junge Welt verurteilt, bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer, zu unterlassen, verschiedene Aussagen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, in denen der Name des Käufers jenes Grundstücks, auf dem sich die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals...

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