Bewährungsstrafe im RZ-Prozeß: Kronzeuge weiter unglaubwürdig?
jW sprach mit dem Berliner Anwalt Christoph Kliesing, Verteidiger von Lothar E. im zweiten Berliner RZ-Prozeß
Beat Makila* Das Berliner Kammergericht verurteilte E. am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen »Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion« beim Anschlag der Revolutionären Zellen auf die »Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber« (ZSA) im Februar 1987. Der Anklagepunkt »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« nach Paragraph 129a StGB wurde ebenso wie der Vorwurf der Beteiligung am Anschlag auf die Berliner Siegessäule im Januar 1991 fallengelassen....
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