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Aus: Ausgabe vom 30.11.2023, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Krankschreibung per Telefon

Berlin. Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will am 7. Dezember über eine entsprechende Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie entscheiden, wie aus der Tagesordnung des Ausschusses hervorgeht. Anders als sonst bei der Änderung von Richtlinien üblich sollen die Versicherten die Möglichkeit sofort nach Beschluss nutzen können, erklärte eine Sprecherin des Ausschusses am Mittwoch der Deutschen Presseagentur. Geplant sei »ein sogenanntes rückwirkendes Inkrafttreten«, also mit dem Beschlusstag. Formal muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss prüfen. Die neue Regelung soll für Patienten greifen, »die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben«, so die Ausschusssprecherin. Ausschussmitglied Monika Lelgemann bestätigte am Mittwoch dem ARD-Hauptstadtstudio, dass die Regelung nach Verabschiedung umgehend in Kraft treten solle. »Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein.« Ursprünglich war der Beschluss im Ausschuss für Januar vorgesehen. Hausärzte hatten kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Ullrich-Kurt Pfannschmidt (30. November 2023 um 08:52 Uhr)
    Das ist wohl einer von ganz wenigen Artikeln, in denen die jW am Beschluss eines staatsnahen Ausschusses nichts zu kritisieren fand. Mal abgesehen von dem Verweis auf die Hausärzte, denen es zu langsam ging.

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