Urteil: Dienst darf Silvia Gingold beobachten
Frankfurt am Main. Der hessische Inlandsgeheimdienst darf Silvia Gingold, Tochter der jüdischen antifaschistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold, beobachten. »Nach sechs Jahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden, ihre grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte einzuschränken«, teilte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am Montag mit. Gingold erwägt demnach, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Mai 2013 hatte die 77jährige, die seit ihrer Jugend unter Beobachtung durch den Geheimdienst steht, Klage gegen das hessische Landesamt für Verfassungsschutz erhoben. Damit wollte sie laut VVN-BdA erreichen, dass die über sie gesammelten Daten gelöscht werden und die Beobachtung eingestellt wird. (jW)
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