»Refats Tod gilt nicht einmal als Arbeitsunfall«
NRW: Angehörige von Thyssen-Steel-Arbeiter warten nach über einem Jahr noch immer auf Aufklärung und Entschädigung. Ein Gespräch mit Philipp Lottholz
Henning von StoltzenbergSeit der bulgarische Arbeiter Refat Süleyman in einem Werk von Thyssen-Krupp-Steel (TKS) in Duisburg starb, ist bereits mehr als ein Jahr vergangen. Was müssen die Angehörigen aktuell juristisch noch durchmachen?
Derzeit warten wir auf den endgültigen Abschluss der Untersuchung. Interne Quellen bestätigten, dass diese sich ihrem Ende nähert und keine Anklage gegen TKS erhoben wird. Bis heute wird der Tod von Refat nicht als Arbeitsunfall eingestuft. Die Unfallversic...
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