Assange-Prozess: Update zum Ende der Anhörung
Von Ina Sembdner, LondonAbschließende Erörterungen vor Gericht
Die Verteidigung fuhr damit fort, ihre Einwände gegen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft vorzubringen. Verteidiger Summers erklärte, es bestehe die »Pflicht des Gerichts sich auch mit dem öffentlichen Interesse zu befassen« nicht nur mit dem Gesetz. »Nicht viel« Zeit sei seiner Meinung nach auf die Abwägung zwischen diesem Interesse verwendet worden. Er sehe keinen Präzedenzfall, nach dem »die nationale Sicherheit um jeden Preis« beachtet werden müsse.
Zu den Vorwürfen des Schadens durch die Veröffentlichung (für den die Staatsanwaltschaft keine konkreten Beispiele geliefert hat) entgegnete Summers, dass, selbst wenn es einen Schaden gegeben haben sollte, dieser »unbeabsichtigt, unvorhersehbar, unerwünscht« gewesen sei und Assange schlimmstenfalls »leichtsinnig bei der Bereitstellung des Passworts an Mr. Leigh« (den Guardian-Journalisten, der jenes in seinem Buch veröffentlicht hat) gewesen sei. Außerdem seien die Namen, die aufgedeckt wurden, »dort enthalten, weil sie an der aufgedeckten Kriminalität beteiligt waren«.
Schlussendlich werde »die Entlassung [aus dem Verfahren] erfolgen«, wenn die Vereinigten Staaten keine Zusicherung gegen die Todesstrafe geben.
Das Gericht vertagte sich kurz vor 16:15 Uhr Londoner Zeit. Die Richter verließen für einige Minuten den Gerichtssaal; als sie zurückkehrten, baten sie um die Übersendung noch relevanter Unterlagen bis zum 4. März, darunter die Urteilsbegründung des Kriegsgerichts für Chelsea Manning. Die Richter gaben weder ein Urteil ab, noch erklärten sie, wann sie in der Lage sein würden, eine Entscheidung zu treffen. Damit ist die Anhörung von Assange zu seinem Antrag auf Berufung abgeschlossen. (jW)
**************************************
Assange-Prozess: Update zum Nachmittag
Nach der Rückkehr von der Mittagspause um 14.00 Uhr Londoner Zeit konzentrierte sich Anwalt Joel Smith (Vertreter der Staatsanwaltschaft) auf die Frage, ob Assange ein faires Verfahren erhalten würde, wenn er an die Vereinigten Staaten ausgeliefert würde.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass es nicht die Aufgabe dieses Auslieferungsgerichts sei, eine »direkte Analyse des Strafmaßes in dieser Gerichtsbarkeit«
oder vor der Verhandlung Strafverfahrensgrundsätze in den Vereinigten Staaten anzuführen. Sie behauptet, dass »die Anschuldigungen, andere dazu zu ermutigen Informationen zu umgehen«, »eine erhebliche Freiheitsstrafe« rechtfertigen würde. Diese »schwere und ungehemmte Kriminalität spiegelt keinen verantwortungsvollen und rechtmäßigen Journalismus«.
Ein dritter Anwalt, der neben Dobbin saß, aber den Innenminister vertrat, wurde von Richter Johnson gefragt, ob es irgendetwas gebe, das die USA daran hindere, im Falle einer Auslieferung weitere Anklagepunkte hinzuzufügen, wie z.B. die Beihilfe zum Feind. Antwort: Nein: Es gibt nichts. Johnson fragte, ob zusätzliche Anklagen die Todesstrafe zur Folge haben könnten. Antwort: Ja, das könnten sie. Johnson fragte, ob es irgendetwas gäbe, das eine Verurteilung zur Todesstrafe verhindern würde. Antwort: Es wäre schwierig, Garantien zu geben, um dies zu verhindern.
Auf die Frage, welche Teile des Auslieferungsgesetzes gültig seien und welche nicht, erklärte der Anwalt der Verteidigung, Fitzgerald, dass es ein Missbrauch sei, jemandem »wichtige Schutzbestimmungen des Vertrags« vorzuenthalten, insbesondere um einen Missbrauch des Verfahrens zu verhindern.
Verteidiger Summers konterte den Versuch der Staatsanwaltschaft, dass die Asylrechtsprechung nicht auf Auslieferungsfälle angewandt werden könne. »Die Bestimmungen sind identisch, weil sie das gleiche Ziel verfolgen: [Den Schutz von Asylbewerbern und Angeklagten vor Schaden], nur eben in unterschiedlichen Bereichen.« (jW)
**************************************
Assange-Prozess: Update zur Sitzungspause
Staatsanwältin Dobbin beharrt darauf, dass Assange verantwortlich für die Verbreitung des Materials an andere Medienorganisationen ist. Richter Johnson korrigierte Dobbin dahingehend, dass Assanges Wikileaks nicht das erste Medium war, das das Material veröffentlicht hat.
Dobbin argumentiert, dass die Auswirkungen auf die Pressefreiheit für sogenannte verantwortungsbewusste Journalisten berücksichtigt werden, da »die Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten von Amerika sehr hoch geschätzt wird«. Dobbin erklärte ferner, dass ausländische Staatsangehörige keinen Anspruch auf den Schutz nach dem Ersten Verfassungszusatzes der US-amerikanischen Bill of Rights hätten. Richter Johnson merkte jedoch sogleich an, dass Dobbins Argumente »schwer mit dieser Aussage zu vereinbaren seien«.
»Wir werden auf jeden Fall überprüfen und sicherstellen, dass dies die genaue Position ist.« Richterin Victoria Sharp forderte Dobbin dazu auf, zur Frage einen klaren Konsens zu finden. Das Gericht vertagt sich nun auf 14 Uhr Londoner Zeit, nach der Mittagspause. (jW)
**************************************
Assange-Prozess: Update am Vormittag
Die US-Staatsanwaltschaft wird vor Gericht von Clair Dobbin vertreten, die diese auch im Prozess 2020 vertrat. Aufgrund von Tonproblemen verzögerte sich das Verfahren um mindestens 20 Minuten. Ihre anfänglichen Argumente konzentrierten sich auf den »willkürlichen« Charakter der Quelle Chelsea Manning, die mutmaßlich auf Assanges Ermutigung hin eine »riesige Menge an Material« weitergab und versucht haben soll, das Passwort für ein Konto zu knacken, das ihr nicht gehörte. Der erste Verfassungszusatz der US-Bill of Rights (Pressefreiheit) schützt diese Aktivitäten nicht.
Es ist anzumerken, dass dies ein sehr umstrittener Punkt ist, und die US-Staatsanwaltschaft nie endgültig bewiesen hat, dass Assange sogar direkten Kontakt zu Chelsea Manning hatte, insbesondere unter dem Messenger-Konto »Nathaniel Frank«, auf dem der inzwischen berühmte Satz »Curious eyes never run dry« stand. Dies wurde von der Verteidigung während des Prozesses 2020 durch die Aussage des Experten für digitale Forensik Patrick Eller
hervorgehoben.
Dobbin weist die Anschuldigungen zurück, dass die Anklage der US-Regierung politisch motiviert sei.(jW)
**************************************
Prozess-Update vor Verhandlungsbeginn
Der zweite »Tag X« der Assange-Anhörung wird um 10.30 Uhr Londoner Zeit (11.30 Uhr in Deutschland) beginnen. In den Royal Courts of Justice in London haben erneut die Vorsitzenden der King›s Bench Division, Victoria Sharp und Justice Johnson, den Vorsitz inne.
Wir gehen davon aus, dass der Schwerpunkt des heutigen Tages auf den Argumenten der Staatsanwaltschaft gegen die Zulassung einer Berufung Assanges liegen wird. Laut dem Terminplan des Royal Courts of Justice wird es zur selben Zeit und im selben Gerichtssaal einen zweiten Fall geben: Assange vs. den Staatssekretär des Innenministeriums. Dies bedeutet, dass der britische Innenminister James Cleverly und/oder sein Rechtsvertreter während des Verfahrens Argumente vorbringen können. Es ist noch nicht klar, wann die Richter ihr Urteil fällen werden. (jW)
**************************************
Assange-Anhörung: Gute Argumente, Unsicherheit bleibt
Seit 8.30 Uhr haben am Dienstag Hunderte Menschen vor den Royal Courts of Justice in London gegen die drohende Auslieferung von Julian Assange protestiert, gesungen, sich vernetzt und ausgetauscht. Am späteren Nachmittag – nach Ende des ersten Anhörungstags – dann eine letzte Kundgebung mit dem Chefredakteur der Enthüllungsplattform Wikileaks, Kristinn Hrafnsson, den irischen EU-Abgeordneten Mick Wallace und Claire Daley sowie der Ehefrau des politisch Verfolgten, Stella Assange.
Der erste Tag der Anhörung gegen den im vergangenen Jahr abgelehnten Berufungsantrag Assanges, um die von der britischen Innenministerin abgenickte Auslieferung des Journalisten in die USA vor Gericht anzufechten, gehörte dem Verteidigungsteam des Australiers. Und wie Hrafnsson –, der die Anhörung bereits am Vormittag verlassen hatte, weil er die dortige Farce nicht ertragen konnte – vor der Menge erklärte: Allein das vor den Richtern dargelegte Mordkomplott der CIA würde in einem normalen Fall ausreichen, das gesamte Verfahren einzustellen.
Nicht so jedoch in diesem Fall, denn Assange hat mit Hilfe der von ihm gegründeten Enthüllungsplattform und der Zuarbeit von Whistleblowern Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten, Korruption und Staatskriminalität auch anderer Regierungen aufgedeckt. Dies hatte auch Stella Assange am Mittag bei der Zwischenkundgebung betont. Zahlreiche Verfahren stützten sich auf die durch Wikileaks öffentlich gewordenen Verbrechen, so etwa auch im Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs zu möglichen Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan.
Trotz der Überzeugungskraft der Argumente der Verteidigung, der solidarischen Begleitung vor dem Gericht und der prominenten Unterstützung vor Ort in London, überwiegt die Sorge. So erklärte etwa Can Dündar, selbst in der Türkei politisch verfolgter Journalist und einer der wenigen, die im Gericht als Beobachter zugelassen waren, im Anschluss gegenüber jW, dass er mit mehr Resonanz gerechnet habe. Denn es gehe nicht nur um Assange, sondern letztlich um uns alle – der investigative Journalismus an sich stehe auf dem Spiel und mit ihm die Demokratie.
Um diesen Kampf fortzuführen, rief Stella Assange alle Anwesenden auf, auch am Mittwoch wieder so zahlreich zu erscheinen. Angekündigt wurde zudem ein Marsch am Ende der Anhörung – unklar bleibt, wann die Richter ihr Urteil fällen werden – von den Royal Courts of Justice zum Zentrum der Macht Großbritanniens in Westminster. (jW)
Mehr aus: Ausland
-
Lawrow besucht Lateinamerika
vom 21.02.2024 -
United States versus Assange
vom 21.02.2024 -
Unvollendete Revolution
vom 21.02.2024 -
Sprechverbot für Kritiker
vom 21.02.2024 -
Aufrüstung im Alpenstaat
vom 21.02.2024 -
Gala mit Zwischenfällen
vom 21.02.2024