Aus: Ausgabe vom 27.02.2024, Seite 5 / Inland
Vermieter: Ratschlag für Nachzahlungen
Berlin. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat ein Argument gefunden, um sich aus seiner eigenen Verantwortung für abgehobene Betriebskostenabrechnungen zu winden. Am Montag wies er darauf hin, dass bei finanziellen Schwierigkeiten von Mietern das Jobcenter einmalig die Kosten durch hohe Nachforderungen für das Heizen übernimmt. »Insbesondere bei Mietwohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, gehen die Nachforderungen der Versorger teilweise in vierstellige Beträge«, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko am Montag. Wer das nicht zahlen könne, könne eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. (AFP/jW)
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Marcus B. (27. Februar 2024 um 18:54 Uhr)Mir erschließt sich nicht, welche Verantwortung die Vermieter überhaupt für Betriebskostenabrechnungen tragen sollen. Sie erhalten ja lediglich die Kaltmiete und haben auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Versorger. Bei allem gerechten Zorn auf die Vermieterklasse scheint mir dieser Seitenhieb doch eher eine irrationale Überreaktion zu sein.
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