Staat steuert noch nicht
Berufungsverfahren: Inlandsgeheimdienst will Material zur Einstufung der AfD fast ausschließlich aus Reden und Social-Media-Posts geschöpft haben
Kristian StemmlerEinen kurzen Prozess, das zeichnete sich am Dienstag ab und bestätigte sich am Mittwoch, will die AfD nicht. Mit immer neuen Beweisanträgen haben die Vertreter der Partei am zweiten Tag das Berufungsverfahren um ihre Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« in die Länge gezogen. Bei jW-Redaktionsschluss sah es nicht danach aus, dass der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster noch ein Urteil würde sprechen können. Maximal...
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