Kroatien: Präsident darf nicht als Premier kandidieren

Zagreb. Der kroatische Staatschef Zoran Milanović darf bei der bevorstehenden Parlamentswahl nicht für das Amt des Regierungschefs kandidieren, solange er weiter das Präsidentenamt ausübt. Eine Kandidatur bei gleichzeitigem Verbleib im Präsidentenamt verstoße gegen die Verfassung, entschied am Montag das Verfassungsgericht. Es ermahnte Milanović und seine sozialdemokratische Partei SDP, »unverzüglich alle Aktivitäten einzustellen, die der Verfassung zuwiderlaufen«.
Das Gericht erklärte zudem, dass es seine Befugnisse nutzen könnte, um jeden Teil des Wahlprozesses zu annullieren, falls verfassungswidrige Handlungen festgestellt würden. Milanović dürfe nur kandidieren, wenn er vorher zurücktrete. Seine Amtszeit endet nominell im Februar nächstes Jahr.
Der 57jährige, der bereits von 2011 bis 2016 Ministerpräsident war, hatte am Freitag kurz nach der Festlegung des Wahltermins angekündigt, bei der Parlamentswahl am 17. April als Spitzenkandidat für die oppositionelle SDP anzutreten. Zugleich sagte er, dass er das Präsidentenamt während des Wahlkampfes weiter ausüben und erst im Falle seines Wahlsieges davon zurücktreten wolle. Das Verfassungsgericht prüfte daraufhin Milanovićs angekündigte Kandidatur.
Der derzeitige Ministerpräsident Andrej Plenković von der konservativen Regierungspartei HDZ, ein politischer Erzfeind des Präsidenten, warnte, Milanovićs Kandidatur könnte Kroatien »in die Arme Russlands« treiben. Plenković wirft dem Präsidenten regelmäßig vor, »prorussische« Ansichten zu haben.
Die linksgerichtete Opposition hingegen unterstützt den Präsidenten, der eine »entschlossene und saubere Regierung« versprochen und der Korruption den Kampf angesagt hat. Im vergangenen Monat hatten Tausende Menschen in Zagreb gegen die Regierung protestiert und Neuwahlen sowie ein Ende der Korruption gefordert. (AFP/jW)
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