Aus: Ausgabe vom 30.03.2024, Seite 2 / Inland
Bundestagsexperten: Truppen in Ukraine wären zulässig
Berlin. Der Einsatz von Bodentruppen durch einen NATO-Mitgliedstaat in der Ukraine würde nicht automatisch alle anderen NATO-Staaten zu Konfliktparteien machen. Zu diesem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem unveröffentlichten »Sachstand« laut dpa am Freitag. Bedingung sei, dass ein NATO-Staat »unilateral – also nicht im Rahmen einer vorher beschlossenen NATO-Operation und außerhalb militärischer NATO-Kommandostrukturen« agiert. Würden jene Truppen dann »im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert«, so stelle dies »keinen Fall von Art. 5 NATO-Vertrag« dar. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Gelegtes Feuer
vom 30.03.2024 -
Dessauer Beamte im Verdacht
vom 30.03.2024 -
Alles raus an die Ostfront
vom 30.03.2024 -
Leerstand statt Wohnraum
vom 30.03.2024 -
Verdi mit Aktionen zum Osterwochenende
vom 30.03.2024 -
»Die Bevölkerung soll weichgeklopft werden«
vom 30.03.2024