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Aus: Ausgabe vom 24.07.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Petition gegen Abschiebung der Sozialistin Altun Pamuk in die Türkei

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Protest gegen Abschiebungen anlässlich der Innenministerkonferenz am 20. Juni 2024 in Potsdam

Gegen die drohende Abschiebung der sozialistischen Aktivistin Altun Pamuk aus Bochum in die Türkei ist auf der Plattform change.org am Dienstag eine Petition gestartet worden:

Unsere Freundin Altun Pamuk erhielt am 15. Juli völlig unerwartet die Androhung einer Abschiebung, wenn sie Deutschland nicht innerhalb von zwei Wochen verlasse. Altun ist politische Geflüchtete aus der Türkei und lebt seit einem Jahr mit ihrer Familie hier in Bochum.

Altun Pamuk darf nicht aus unserer Mitte gerissen werden! (…) Sie lernt Deutsch, hat einen zugesicherten Ausbildungsplatz als Zahnarzthelferin und viele Pläne für ihre Zukunft hier in Deutschland (…). Jetzt sind alle diese Pläne bedroht. Altun ist politisch aktiv in verschiedenen Initiativen, in denen sie sich für Menschenrechte international und im besonderen für die Rechte politischer Gefangener in ihrer Heimat, der Türkei und Kurdistan, einsetzen. Altuns Familie ist in der Türkei aufgrund der politischen Aktivität ihrer Eltern und ihrer kurdisch-alevitischen Identität politischer Verfolgung ausgesetzt, was sich einschneidend auf ihr Leben und ihre Freiheit in der Türkei auswirkte. Diese politische Repression führte dazu, dass Altun gemeinsam mit ihrer Familie die Entscheidung traf, nach Deutschland zu flüchten und sich hier ein neues Leben aufzubauen. (…)

Aufgrund der politischen Aktivitäten ihrer Familie, ihrer kurdischen und alevitischen Identität, sowie ihrer eigenen politischen Aktivität besonders in Deutschland drohen Altun Verfolgung und Repression in der Türkei. Altun hat sich nichts zuschulden kommen lassen, sondern ist immer den Anweisungen der Behörden nachgekommen. (…) So, wie Altun sich täglich für etliche Menschen einsetzt, müssen wir uns heute für sie einsetzen.

Der Berliner Friedensaktivist Heinrich Bücker informierte am Montag auf der Website des von ihm geführten »Coop Anti-War Café« darüber, dass ein gegen ihn eingeleitetes Verfahren aufgrund einer Gedenkrede zum Jahrestag des deutschen Überfalls auf die UdSSR endgültig eingestellt wurde:

Das Gerichtsverfahren gegen mich wurde im Juli 2024 endgültig eingestellt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig. Damit werde ich aufgrund meiner Rede am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestags des sogenannten Unternehmens Barbarossa im Juni 1941 nicht mehr gerichtlich verfolgt. Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen den bereits im Februar 2024 ergangenen Freispruch jetzt zurückgenommen. Als Betreiber des »Coop Anti-War Café« wurde ich zunächst zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt, ersatzweise 40 Tage Haft. Der Vorwurf lautete auf »Belohnung und Billigung von Straftaten« nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch. Gegen den Strafbefehl hatten wir Einspruch erhoben. Die erste öffentliche Hauptverhandlung fand Ende April 2023 vor dem Amtsgericht Tiergarten statt und endete mit einem Freispruch. Gegen diesen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Damit ging der Fall in die nächste Instanz. Die erneute Verhandlung fand statt am 26. Februar 2024 vor dem Landgericht Berlin, und das Gericht entschied auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst erneut Einspruch gegen das Urteil einlegt, diesen aber jetzt nach mehreren Monaten doch zurückgezogen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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