Notfall für Starmer
Von Dieter ReinischSo hatte sich Keir Starmer seinen ersten Monat als Premierminister wohl nicht vorgestellt. Seit der Messerattacke eines 17jährigen, bei der drei junge Mädchen in Southport starben, kommt es landesweit zu Übergriffen extrem rechter Gruppen. Mehr als 150 Personen wurden in England und Nordirland bei gewaltsamen Unruhen festgenommen. Dabei wurden Hotels angegriffen, in denen Asylwerber untergebracht sind. Auch Läden, die von Migranten geführt werden, Shishabars und nicht zuletzt Moscheen waren Ziele. Angeführt wurden die Randalierer von Gruppen wie der Patriotic Alliance, der English Defence League und der British National Party. Viele Augenzeugen berichteten, dass die Anführer nicht aus der jeweiligen Gegend stammten, sondern von außerhalb angereist waren.
Bei einer Attacke auf ein Asylheim in Tamworth warfen Angreifer Projektile und Brandsätze. Einem Beamten wurde der Arm gebrochen. 300 Randalierer steckten in Liverpool eine Bibliothek in Brand. In Rotherham wurde ein Hotel, in dem Asylsuchende leben, angegriffen. Einer der Bewohner sagte der Times: »Ich kann nur noch weinen. Ich habe Angst, das Hotel zu verlassen.«
Starmer verurteilte die »rechtsextreme Gewalttätigkeit« am Sonntag und sagte: »Seien Sie versichert, diejenigen, die an diesen Gewalttaten beteiligt waren, werden mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert. Die Polizei wird Festnahmen vornehmen. Einzelpersonen werden in Untersuchungshaft genommen. Es wird Anklagen geben.« Am Montag gab es ein Krisentreffen von Regierungs-, Polizei- und Geheimdienstvertretern im Amtssitz von Starmer, um die Lage zu besprechen.
Während die Regierung auf Härte setzt, mobilisieren Gewerkschaften und linke Organisationen zu Solidaritätskundgebungen für die muslimische Bevölkerung. Am Sonntag marschierten in Birmingham Hunderte unter dem Slogan »Wir lassen uns von den Rechten nicht spalten.« Am Montag versammelten sich Hunderte in Middlesbrough, nachdem es in der Nacht dort zu rassistischen Ausschreitungen gekommen war.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Ausland
-
Bruch mit Kiew
vom 06.08.2024 -
Angespanntes Warten in Nahost
vom 06.08.2024 -
Ölreserven im Blick
vom 06.08.2024 -
Schwarzer August
vom 06.08.2024 -
Letzte Station Manila
vom 06.08.2024