Schreibkraft mitschuldig
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Sekretärin im KZ Stutthof wegen Beihilfe zum Mord
Kristian StemmlerEs ist möglicherweise das letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der Verbrechen des deutschen Nazifaschismus im 20. Jahrhundert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat die Verurteilung der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt, wie der BGH am Dienstag mitteilte. Der 5. Strafsenat verwarf demnach die Revision der inzwischen 99 Jahre alten Frau aus Quickborn nahe Hamburg gegen ein Artikel-Länge: 3771 Zeichen
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