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Aus: Ausgabe vom 28.08.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Lange Haftstrafe für Klimaschützer wegen Straßenblockade

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Aktivisten der "Letzten Generation" blockieren eine Schilderbrücke au der A100 in Berlin (4.7.2022)

Die Klimaschutzgruppe »Letzte Generation« informierte am Dienstag über die Verhängung einer Haftstrafe gegen einen ihrer Aktivisten:

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat heute die bisher längste Haftstrafe für die Teilnahme an einer Sitzblockade der »Letzten Generation« verhängt. Verhandelt wurde über mehrere friedliche Proteste in den Jahren 2022 und 2023, an denen sich der 65jährige Winfried Lorenz beteiligte. Gegen 13 Uhr fiel das Urteil: Insgesamt ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung, davon ein Jahr für eine einzige Blockade. Die Staatsanwaltschaft hatte über zwei Jahre Haft gefordert.

Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und Verteidiger des Angeklagten, ordnet den Richterspruch ein: »Mit dem heutigen Urteil entfernt sich die Strafrichterin Holzheid von Recht und Gesetz. Statt einer von Verfassung wegen gebotenen Abwägung der gegeneinander streitenden Grundrechte wird hier Feindstrafrecht angewendet. Eine derart hohe Gefängnisstrafe gegen einen Unbestraften, der nichts gemacht hat, außer an Sitzblockaden teilzunehmen und den von der Richterin angebotenen Deal nicht zu akzeptieren, hat mit der Anwendung des Strafgesetzbuches nichts mehr zu tun.«

Winfried Lorenz bekräftigt: »Die Argumentation der Richter:in geht komplett an der Realität vorbei. Wir befinden uns in der bisher größten Menschheitskrise, die jeden Tag weiter eskaliert. Es gibt nichts Vernünftigeres, als gegen eine Politik zu protestieren, die uns und unsere Kinder immer tiefer in die Klimakatastrophe treibt. Verurteilt und an ihrem Handeln gehindert werden müssten diejenigen, die sich am Verfeuern unserer Lebensgrundlagen bereichern!« (…) Winfried Lorenz wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien verurteilte am Dienstag den Anschlag in Solingen:

Nach dem tragischen Messerangriff in Solingen, Deutschland, bei dem drei Menschen ihr Leben verloren haben, verurteilt die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien die Tat aufs schärfste. Sie spricht den Menschen in Solingen ihr aufrichtiges Beileid aus und wünscht den Verletzten schnelle Genesung. Die Selbstverwaltung bekräftigt ihre Entschlossenheit, weiterhin an der vordersten Front im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu stehen und ruft die internationale Gemeinschaft zu verstärkter Zusammenarbeit auf.

Khaled Davrisch, der Vertreter der Selbstverwaltung in Deutschland, erklärt: »Viele Menschen in Nord- und Ostsyrien kennen den Schmerz der Solinger – auch sie haben durch die Terrororganisation IS Verwandte und Freunde verloren. Dieser brutale Akt erinnert uns daran, wie gefährlich der IS ist. Um weiteren Terror zu verhindern, um Sicherheit in Deutschland und Syrien zu schaffen, appellieren wir an die internationale Gemeinschaft, uns im Kampf gegen den IS nicht im Stich zu lassen. Um auch die Ursachen des Terrorismus zu beseitigen, sollte der Antiterrorkampf über die militärische Ebene hinausgehen.«

Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Solingen stammt aus der Region Deir Al-Sor in Nord- und Ostsyrien. Dort sind noch immer viele Schläferzellen des IS aktiv, die von den Streitkräften der Selbstverwaltung in Schach gehalten werden.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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