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Aus: Ausgabe vom 29.08.2024, Seite 8 / Ansichten

Abstinenzler des Tages: Ryanair-Chef O’Leary

Von Ronald Weber
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Dass Alkohol gesundheitsschädlich ist, wusste schon die SPD, als sie ihren Mitgliedern 1909 zurief: »Arbeiter, meidet den Schnaps!« Damit war freilich mehr verbunden als nur die Warnung vor einer Leberzirrhose. Um die Rüstung anzukurbeln, hatte die Regierung die Erhöhung der Branntweinsteuer beschlossen. Saufen für den Krieg. Tatsächlich hatte die ­Kampagne der SPD durchaus ­Wirkung. Der Konsum von Schnaps ging zurück.

Der Blick in die Statistik aber trübt den Erfolg, denn zeitgleich war ein anderes alkoholisches Getränk auf dem Vormarsch: Bier. Daran hat sich bis heute wenig geändert. Zwar ist der Konsum in nahezu allen Ländern der EU rückläufig, das heißt aber nicht, dass nicht weiterhin fleißig gesoffen wird. Eine besondere Gelegenheit dazu bietet der Urlaub. Die heimische Kein-Bier-vor-4-Regel gilt hier nicht. Mit den allseits bekannten Folgen, die in Spanien unter dem Begriff des »unzivilisierten Tourismus« diskutiert werden.

»Unzivilisiert« scheint es aber nicht nur in El Arenal und Benidorm zuzugehen, sondern bereits bei der An- und Abreise im ­Flieger. Darauf machte nun Michael O’Leary, Chef des Billigfliegers Ryanair, aufmerksam. Immer öfter komme es zu Übergriffen auf das Bordpersonal durch betrunkene Fluggäste, Flugreisen aber seien kein »Alkoholikerausflug«, so O’Leary. Seine Forderung: eine Obergrenze für alkoholische Getränke, »Pusten« vor dem Abflug.

Ob das helfen wird, darf bezweifelt werden. Das von O’Leary mit erfundene System der Billigflieger setzt von jeher auf die schnellstmögliche und kostengünstigste Abfertigung der Kundschaft. Die Klagen von Verbraucherschützern sind Legion. Da bleibt Aggression nicht aus. Und vielleicht ist ja das eine oder andere Bier durchaus hilfreich, um einen Flug mit 76 Zentimetern Sitzabstand zu überstehen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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