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Aus: Ausgabe vom 31.08.2024, Seite 15 / Geschichte
Chronik

Anno … 36. Woche

1914, 5.–12. September: Das Deutsche Heer überfällt Belgien und Luxemburg. An der Marne bringen französische und britische Truppen den deutschen Vormarsch zum Stehen. Das »Blitzkrieg«-Konzept des Generalstabs ist damit gescheitert. Es beginnt ein langwieriger Stellungs- und Grabenkrieg.

1944, 2. September: Die finnische Regierung orientiert nach der Niederlage der eigenen Truppen im Sommer an der karelischen Front auf eine Beendigung des Kriegs mit der UdSSR. Nach Vereinbarung eines Waffenstillstands wird um den Frieden verhandelt. Die Sowjetunion fordert den Abzug der deutschen Truppen aus Finnland und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum faschistischen Regime.

1944, 4. September: Die bulgarische Regierung kündigt angesichts des sowjetischen Vormarschs Ende August die Beziehungen zu Hitlerdeutschland auf. 1940 hatte sie ihr Land als Aufmarschgebiet der Wehrmacht zum Angriff auf Griechenland und Jugoslawien zur Verfügung gestellt. Zugleich erklärte sie damals Großbritannien und den USA, nicht aber der UdSSR, den Krieg. Der Abbruch der Beziehungen mit dem Deutschen Reich ist taktischer Natur und soll das weitere Vordringen der Roten Armee auf dem Balkan behindern. Diese lässt sich jedoch nicht aufhalten. Die Sowjetunion erklärt ihrerseits Bulgarien den Krieg und beginnt mit dem Vormarsch in das Land.

1954, 8. September: Der Südostasienpakt (Southeast Asia Treaty Organisation, SEATO) wird im philippinischen Manila unter Leitung der USA gegründet. Die Gründung ist eine Reaktion auf den Ausgang der Genfer Konferenz am 21. Juli desselben Jahres, auf der die Niederlage Frankreichs gegen das sozialistische Nordvietnam im Indochinakrieg besiegelt wurde. Ziel von SEATO ist der Stopp der Ausbreitung des Sozialismus in Südostasien. Nach dem US-amerikanischen Rückzug aus Vietnam 1973 wird der Zusammenschluss als überflüssig angesehen und im gegenseitigen Einvernehmen zum 30. Juni 1977 aufgelöst.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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