Vorschlag
Sport im Osten: Handball, zweite Bundesliga
Dessau-Roßlauer HV – HC Elbflorenz Dresden
Gleich zum Saisonauftakt im Unterhaus des hiesigen Herrenhandballs gibt es das Ostduell zwischen Dessau-Roßlau und dem Tabellenvierten der Vorsaison aus Dresden. Ab 17.45 Uhr überträgt die ARD dann den Auftakt der amtierenden Meister vom SC Magdeburg daheim gegen Wetzlar.
MDR, Sa., 16.00 Uhr
Kochstories
Spanische Tapas in Fulda
Mediterrane Küche in Fuldaer Fachwerk: Eine Mainzerin und eine Potsdamerin haben ihre Bürojobs geschmissen und sich der Gastronomie verschrieben. Köstliche Entscheidung. BRD 2024.
HR, Sa., 16.50 Uhr
Ist das Kunst oder muss das weg?
Die Last mit dem Nachlass
Über 1.000 Ölbilder hinterließ der vor fünf Jahren verstorbene Maler Max G. Kaminski seinem Sohn, der sich seitdem keine Sorgen mehr darum machen muss, wie er seine hässliche Tapete verstecken kann. BRD 2024.
3sat, Sa., 19.20 Uhr
The Glass House
Iden des März: Die Eltern von Ruby (Leelee Sobieski) und Rhett (Trevor Morgan) sterben bei einem Autounfall. Die Kids landen bei dem Nachbarsehepaar Glass (Diane Lane und Stellan Skarsgård) in einem Haus aus Glas. Das Schöne: Auch die Handlung des Thrillers ist von vornherein durchsichtig. USA 2001.
ZDF Neo, Sa., 23.15 Uhr
Downsizing
Passend zum Tiny House macht man sich hier klein: Paul (Matt Damon) will sich mit Audrey (Kristen Wiig) schrumpfen lassen, um fortan ein Leben in akkuratem, weil wenig verbrauchenden Wohlstand zu verbringen. Von ihm unbemerkt lässt allerdings Audrey Paul vor der Schrumpfkur sitzen. USA 2017.
Sat.1, Sa., 20.15 Uhr
Revolution der Surrealisten
Provokationen
1924 erschien mit dem »Manifeste du Surréalisme« von André Breton (1896–1966) ein zentrales Werk der klassischen Avantgarden. Frankreich 2023.
Arte, So., 16.25 Uhr
Sportstudio-Reportage
Paralympische Momente 2024 – Die Spiele von Paris
Das waren sie, die 17. Paralympics. Wer zu den vielen gehört, die sie nicht geschaut haben, aber so tun will, als hätte er: Hier sind die Highlights. BRD 2024.
ZDF, So., 17.15 Uhr
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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Veranstaltungen
vom 07.09.2024