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Zuwanderungsgesetz muß schon vor Inkrafttreten korrigiert werden. Bundesregierung will dabei gleich noch Abschiebepraxis verschärfen und Asylbewerber mit Arbeitsverbot belegen
Ulla JelpkeDer Bundestag als Gesetzgeber stellt sich ein schlechtes Zeugnis aus, wenn ein Gesetz korrigiert werden muß, noch ehe es in Kraft tritt. Genau das passiert aber zur Zeit beim Zuwanderungsgesetz, das ab 1. Januar 2005 gelten wird. Dieses Gesetz schafft entgegen seinem Titel kaum Einwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland, sondern ist auf Abwehr und Abschottung ausgerichtet und daher bei Kirchen, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen auf Ablehnung gestoßen. ...
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