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Aus: Ausgabe vom 24.09.2024, Seite 1 / Inland
Bus und Bahn

Das 58-Euro-Ticket kommt

Niedriglöhner außen vor: Monatskarte für Nah- und Regionalverkehr wird teurer
Von Wolfgang Pomrehn
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Regionalzug auf dem Schweriner Hauptbahnhof

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich am Montag auf eine Verteuerung des 49-Euro-Ticktes geeinigt. Ab dem 1. Januar 2025 soll die landesweite Monatskarte für Nah- und Regionalverkehr 58 Euro kosten. Verkündet hat die für die Nutzer alles andere als frohe Botschaft der nordrhein-westfälische Umweltminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen).

Die Entscheidung ist sowohl ein sozial- als auch ein umweltpolitischer Tiefschlag. Im Sommer 2022 hatte das Neun-Euro-Ticket für kurze Zeit gezeigt, wie es sich anfühlt, wenn Mobilität demokratisiert wird. Drei Monate lang konnten auch Menschen mit sehr niedrigem Einkommen sich frei im Land bewegen, konnten lange nicht gesehene Freunde und Angehörige in anderen Städten besuchen, mussten sich nicht bei jeder Busfahrt überlegen, ob sie sich diese leisten können. Schon die 49 Euro, die das universelle Monatsticket seit Mai 2022 kostet, sind für manche zuviel. Vor der Einführung hatten Fachleute vorgerechnet, dass der Zuschussbedarf bei einem Preis von 29 Euro im Monat nicht höher wäre. Da bei einem niedrigeren Preis mit höheren Verkaufszahlen zu rechnen ist, hätten Bund und Länder nicht mehr hinzugeben müssen.

Derzeit werden monatlich etwa 13 Millionen Tickets verkauft. Bund und Länder haben bisher mit jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen ausgeglichen. Zum Vergleich: In Berlin wird derzeit für eine etwa drei Kilometer lange, höchst umstrittene Verlängerung der Autobahn A 100 aus Bundesmitteln 720 Millionen Euro ausgegeben. Für den nächsten Bauabschnitt, der durch einen dicht bewohnten Stadtteil und teils durch einen längeren Tunnel führen soll und auf noch mehr Widerstand trifft, wird mit weiteren 1,1 Milliarden Euro aus Bundesmitteln gerechnet. Viel Geld, das für den öffentlichen, klimaschonenden Verkehr fehlt. Insbesondere auf dem Land bleiben alle, die sich kein Auto leisten oder es aus anderen Gründen nicht fahren können, zum Beispiel Kinder und Jugendliche, weiter abgehängt.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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