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Aus: Ausgabe vom 24.09.2024, Seite 16 / Sport
Fußballgeschäft

Harte Zeiten

Auktionsstreit DFL gegen Dazn. Sender droht mit Rückzug aus Deutschland
Von Felix Bartels
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Am Dienstag um 16.35 Uhr wird DAZN aus Protest die Mikros niederlegen

Manchmal möchte sogar Salomo seinen Job hinschmeißen. Streiten sich nämlich zwei Rabenmütter, freut sich keine dritte. Das Kind schon gar nicht, das in diesem Fall »Fußball« heißt. Gut, man soll Metaphern nicht überbemühen, aber es ist doch wahr: Wer möchte in einem Streit Deutsche Fußballiga (DFL) gegen Streaminganbieter Dazn (sprich: Dahzohn, mit stimmhaften Z wie in »Zenbuddhismus«) das kleinere Übel wählen müssen? Und das Kind haben die beiden Mütter auch ohne den weisen König schon zerlegt.

Auf der einen Seite die DFL-GmbH, die die Spiele der Bundesligen möglichst profitabel vertickt, was die immer weitere Zerfaserung des Spieltags zur Folge hat: In bis zu sechs Chargen werden die Spiele eines Spieltags mittlerweile angesetzt. Hinzu kommt, zweitens, die Aufteilung des Gesamtpakets auf verschiedene Anbieter. Wer die Bundesliga live sehen will, muss sein Geld bei mehreren Streamingdiensten lassen, was die Ausgaben der Fußballfreunde mehr belastet und die Einnahmen der DFL erhöht.

Auf der anderen Seite Dazn. Angetreten dereinst als Discounter unter den Sportstreamingdiensten: Schlecht, aber billig. Nun, schlecht sind sie noch immer, die Jungs in den Containern, meilenweit vom Stadion entfernt, doch billig schon lange nicht mehr. 9,90 Euro monatlich kostete das Abo ursprünglich. Im Sommer 2016 war das. Heute, mehrere Preiserhöhungen später, muss, wer das deutsche Oberhaus live sehen will, 34,99 Euro im Monat zahlen – und sich dafür zu zwölf Monaten Zahlung verpflichten. Im Mai 2024 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage gegen Dazn ein, wegen einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen und Erschweren von Kündigungen.

Soviel nur für den Fall, jemand könnte den Streit zwischen der DFL und Dazn für eine David-gegen-Goliath-Nummer halten. Manche Bibelvergleiche haben ihre Grenzen, manche sind gänzlich abwegig. Am Dienstag soll der Schiedsspruch im milliardenschweren Rechtsstreit der beiden Parteien bekanntgegeben werden. »Wir schließen nichts aus«, sagte Alice ­Mascia, Chefin von Dazn-Deutschland, für den Fall eines ungünstigen Urteils. »In diesem Fall wäre auch ein totaler Rückzug aus der Bundesliga eine Option«, teilte sie dem Wirtschaftsmagazin Capital mit. Eine Drohung, die vermutlich weder der DFL noch dem deutschen Fußballpublikum wie eine Drohung vorkommt.

Worum geht es in dem Rechtsstreit? Dazn hält, ebenso wie der britische Sender Sky, noch bis Ende der laufenden Saison die Liverechte für die Bundesliga. Mitte April hatte die DFL die Auktion der deutschsprachigen Medienrechte für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29 ausgesetzt. Konkret geht es um das Rechtepaket B, das die um 15.30 Uhr angesetzten Samstagsspiele, die Freitagsspiele und die Begegnungen der Relegation enthält, ganz gemäß der erwähnten DFL-Politik, das Gesamtpaket auf mehrere Anbieter zu verteilen. Dazn fühlt sich diskriminiert, weil sein Angebot abgelehnt wurde, obwohl es »das finanziell attraktivste und überzeugendste« gewesen sei. Das Gebot soll sich auf 400 Millionen Euro pro Saison – 1,6 Milliarden Euro insgesamt – belaufen haben. Die DFL akzeptierte allerdings die von Dazn abgegebenen Finanzgarantien nicht und gab der Konkurrenz Sky den Zuschlag. Daraufhin rief Dazn das Schiedsgericht an.

Es geht also zunächst mal um kühle Ökonomie. Ein höheres Angebot ist kein höheres, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen. Die Preisentwicklung von Dazn lässt vermuten, dass das Modell von Beginn an nicht gut funktioniert hat. Offenbar muss der Streamingdienst, der einmal mit der Aussicht auf ein Hochglanzprodukt zum Dumpingpreis Kunden lockte, immer wieder seine Gebühren anheben, um durch den nächsten Winter zu kommen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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