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Aus: Ausgabe vom 11.10.2024, Seite 8 / Ansichten

Vogel des Tages: Vogel des Jahres

Von Felix Bartels
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Alt, weiß, männlich: Preisträger Hausrotschwanz

Eigentlich schien ausgemacht, dass Oliver Pocher es wird. Aber der Naturschutzbund Deutschland hält es mit seinem »Vogel des Jahres« wie die Schwedische Akademie mit ihren Literaturnobelpreisträgern: Je deutlicher ein Favorit sich herausschält, desto sicherer scheint, dass es ihn auf keinen Fall trifft. Haruki Murakami, Salman Rushdie, Margaret Atwood können ein Lied davon singen. Ob das so schön klingt wie das Zeug, das der Hausrotschwanz unbedarft herunterzwitschert, muss bezweifelt werden. Dass dieser Umstand schon ausreicht, die Entscheidung des Naturschutzbundes zu goutieren, allerdings auch.

Natürlich hat der Verband, dessen geläufiger Name »Nabu« selbst wie die Bezeichnung eines Vogels klingt, seine Prämierung begründet. Ein »graziler Singvogel« sei der Hausrotschwanz, dem das Insektensterben und die Sanierung baufälliger Gebäude zu schaffen mache. Extinction als Lebensleistung? 30,2 Prozent der insgesamt 140.000 Teilnehmer gaben ihm die Stimme. Abgeschlagen landeten Waldohreule, Schwarzspecht, Schwarzstorch und Kranich auf den Plätzen. Wie kommt so was eigentlich zustande? Wer hat die Kampagne für den Hausrotschwanz organisiert? Immerhin: Seit 2021 entscheidet nicht mehr eine Jury über den Preis, sondern das Volk. Sollten die Frackträger in Stockholm sich mal zum Beispiel nehmen.

Ein cooler Name ist natürlich von Vorteil. Kiebitz, Wiedehopf, Turteltaube, Uhu, Pirol, Wendehals und Wiedehopf gehören bereits zu den Preisträgern. Rohrdommel, Zeisig und Tukan werden gewiss noch zu ihrem Recht kommen. Schwieriger ist es mit Diversität. Der Anden­klippenvogel trug schon Iro, als an Sascha Lobo noch nicht zu denken war, die Treter des Blaufußtölpels können Hobbylackierer neidisch machen, der Quetzal hat Schwanzfedern von einem Meter Länge. Birds of Color, eure Zeit wird kommen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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