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Aus: Ausgabe vom 25.10.2024, Seite 5 / Inland
PCK-Raffinerie

Rosneft unterliegt

Russischer Konzern scheitert mit seiner Klage gegen den Verkauf von Anteilen des Shell-Energiekonzerns an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt
Von Knut Mellenthin
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Die Besitzverhältnisse der PCK-Raffinerie in Schwedt an der Oder und die Zukunft des Unternehmens bleiben unklar. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des russischen Rosneft-Konzerns gegen die Verkaufsabsicht der Shell AG ab. Rosneft besitzt über zwei Tochterunternehmen 54,17 Prozent und Shell 37,7 Prozent der Anteile. Die restlichen 8,33 Prozent gehören der italienischen ENI.

Die PCK steckt in einer Krise, seit die Bundesregierung als Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine die Rosneft-Töchter im September 2022 zwangsweise unter Treuhandverwaltung stellte und den Einsatz von russischem Erdöl ab Jahresanfang 2023 verbot. Vollständiger und zuverlässiger Ersatz für den Rohstoff ist immer noch nicht gefunden. Die Raffinerie hatte 2023 im Jahresdurchschnitt nur eine Kapazitätsauslastung von 69 Prozent. Für das erste Halbjahr 2024 wurde die Auslastung offiziell mit 76,2 Prozent angegeben.

Shell hatte schon vor der Krise nach Käufern für seinen Anteil gesucht. Im Juli 2021 kam ein Kaufvertrag mit der österreichischen Alcmene GmbH zustande, die zur internationalen Liwathon-Gruppe gehört. Dagegen legte Rosneft Widerspruch ein und berief sich auf sein Vorkaufsrecht. Vor Gericht bekam der russische Konzern damals Recht. Eine Übernahme des Shell-Anteils an der PCK durch Rosneft kam aber wegen der Turbulenzen nach Beginn des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 nicht zustande. Im Dezember 2023 meldete Shell Deutschland, dass mit der britischen Prax-Gruppe ein neuer Käufer gefunden sei.

Dagegen legte Rosneft Beschwerde ein. Der Fall wurde seit März 2024 beim Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt. Schon am 18. September teilte die zuständige Richterin der Presse als »vorläufiges Beratungsergebnis« mit, dass die Beschwerde »wenig Erfolgsaussichten« habe. So berichtete es zumindest die Nachrichtenagentur Reuters.

Rosneft hat angekündigt, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil in Berufung zu gehen. Das Unternehmen beruft sich bei seiner Beschwerde wieder auf das Vorkaufsrecht und macht außerdem geltend, dass ein Verkauf an die Prax-Gruppe schlecht für PCK wäre und damit auch die Aussichten des russischen Konzerns schädigen würde, der seinen Anteil ebenfalls abstoßen will. Gegenüber Reuters erklärte Rosneft-Anwalt Bertrand Malmendier im September, Prax sei hoch verschuldet, habe Liquiditätsprobleme und besitze keine Erfahrung auf dem deutschen Markt. Ein Verkauf der Shell-Anteile an die Gruppe würde den Verkaufsprozess der Rosneft-Anteile »extrem erschweren und vielleicht unmöglich machen«.

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf vertritt in seinem Urteil den Standpunkt, Rosneft habe in diesem Fall kein Vorkaufsrecht – es habe darauf bereits schriftlich verzichtet. Das Unternehmen sei deshalb verpflichtet, Shells Verkaufsabsicht zuzustimmen. Rosnefts Ansicht über die Eignung der Prax-Gruppe sei in diesem Zusammenhang unerheblich. Dazu erklärte Malmendier, er halte das Urteil des Oberlandesgerichts für falsch. Seine Mandanten würden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, dagegen vorzugehen. Eine Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingeschlossen.

Rosneft hat sich gegenüber der Bundesregierung verpflichtet, seinen Anteil bis zum Jahresende zu verkaufen. Nur unter dieser Bedingung wurde die Treuhandverwaltung im September noch einmal bis zum 10. März 2025 verlängert. Anschließend könnte theoretisch eine Enteignung drohen. Vor diesem Schritt schreckt die Bundesregierung aber bisher zurück, weil dann wahrscheinlich Maßnahmen gegen deutsche Firmen in Russland zu erwarten wären. Rosneft führt angeblich Verkaufsverhandlungen mit Katar. Das kleine Fürstentum auf der arabischen Halbinsel besitzt über die Qatar Investment Authority schon eine Reihe von Beteiligungen in Deutschland. Ob dort aber wirklich Interesse an einem Einstieg bei Schwedt besteht, ist ungewiss.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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