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Aus: Ausgabe vom 12.11.2024, Seite 4 / Inland
Entscheidung zu Palästina-Parole

Lob aus Israel

Landgericht Berlin erklärt »From the River to the Sea« zu Hamas-Kennzeichen
Von Jamal Iqrith
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Palästina-Demonstration in Berlin (2.11.2024)

»Palästina wird frei sein, vom Meer bis zum Fluss.« In diesem zunächst harmlos anmutenden Satz meinen manche Deutsche einen Aufruf zur Vernichtung von Juden in Israel zu erkennen. Am Montag begann am Amtsgericht Berlin ein Prozess gegen eine 28jährige, die die Parole, die seit Jahren in verschiedenen Sprachen auf palästinasolidarischen Demonstrationen skandiert wird, verwendet haben soll. Die Anklage lautete auf »Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen«. Im August hatte das Gericht eine Aktivistin in dem Zusammenhang wegen der »Billigung von Straftaten« verurteilt.

Seit dem Hamas-Angriff am 7. Oktober haben Gerichte unterschiedlich zu dem Slogan geurteilt. Im Juni entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Äußerung grundsätzlich erlaubt sei. Im März hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof ähnlich entschieden. Am Freitag befasste sich zum ersten Mal ein deutsches Landgericht mit der Parole und entschied zu Ungunsten der Angeklagten. Die Staatsschutzkammer vom Landgericht Berlin I verurteilte eine Berlinerin wegen der Verwendung des Ausspruchs auf Instagram. In der Begründung erklärte die Kammer die Parole zu einem Kennzeichen der Hamas – ein Präzedenzfall. Die 42jährige Angeklagte wurde wegen des »Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen« und des »Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen« zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.300 Euro verurteilt, wie die zuständige Richterin in einer Mitteilung vom Freitag erklärte. In mehreren Posts auf ihrem öffentlich einsehbaren Instagram-Profil habe sie »die der verbotenen Terrororganisation Hamas zuzuordnende Parole« benutzt. Für die Klassifizierung als Kennzeichen einer Organisation sei dabei ausreichend, dass »sich die terroristische Vereinigung das Kennzeichen (…) durch ständigen Gebrauch zu eigen mache«.

Dass Staatsanwaltschaften die Äußerung des Slogans vermehrt in Verbindung mit der Hamas vor Gericht verfolgen lassen, ist auch auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom November 2023 zurückzuführen. Mit dieser hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Betätigungsverbot für die Hamas ausgesprochen und den Ausspruch kurzerhand zum »Kennzeichen der Hamas« erklärt. Dabei wird er von verschiedensten palästinensischen Fraktionen verwendet – um das Ende des zionistischen Kolonialismus in Palästina zu fordern.

Bisher existiert keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verwendung des Slogans. Das könnte sich mit dem am Freitag verhandelten Fall ändern. Der Anwalt der Angeklagten kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Somit würde der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen und grundsätzlich verhandelt werden.

Lob für das Urteil des Landgerichts kam indes von höchster diplomatischer Ebene: Der neue israelische Außenminister Gideon Saar schrieb am Sonnabend im Kurznachrichtendienst X, er »begrüße die Entscheidung des Berliner Landgerichts«, die Parole zu verbieten und deren »Äußerer zu bestrafen«. Der »neue Antisemitismus«, der auf der »Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates« beruhe, müsse »entwurzelt werden«.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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