Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 02.12.2024, Seite 2 / Inland
Repression gegen Palästina-Bewegung

»Das Verbot basiert auf Unterstellungen«

NRW: Palästinasolidarische Gruppe in Duisburg scheitert mit Eilantrag gegen Verbotsverfügung. Ein Gespräch mit Leon Wystrychowski
Interview: Yaro Allisat
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Für die Befreiung Palästinas auf der Straße: Demonstrantinnen in Duisburg-Hochfeld (9.10.2023)

Gegen die Gruppe »Palästina-Solidarität Duisburg«, kurz PSDU, war im Mai eine Verbotsverfügung erlassen worden. Sie haben dagegen Klage erhoben sowie einen Eilantrag gestellt. Dieser ist am 15. November abgelehnt worden. Worum ging es dabei?

So eine Klage kann sich über Jahre ziehen. Deshalb wollten wir per Eilantrag erreichen, dass PSDU bis zur Entscheidung legalisiert wird. Wir müssen jetzt gegen den Genozid (in Gaza, jW) auf die Straße gehen. Für die politischen Kräfte, insbesondere das CDU-geführte Innenministerium, ist nicht mehr relevant, ob unsere Klage in zwei oder drei Jahren positiv oder negativ entschieden wird.

Wie wurde die Ablehnung begründet?

Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass wir die Hamas unterstützen, indem wir sie verharmlosen, weil wir sie nicht als Terrororganisation bezeichnen, sondern auch als Partei. Letzteres ist einfach ein Fakt. Und als Terrororganisation ist die Hamas nur in wenigen Ländern eingestuft. Alles andere hat das Gericht nicht geprüft, denn es hat gesagt, dass dies allein schon Grund genug ist, PSDU erst mal zu verbieten. Außerdem geht das Gericht davon aus, dass das Verbot auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben wird.

Wie handfest ist das aus Ihrer Sicht?

Das Verbot basiert weder auf einer juristischen Grundlage noch auf Fakten, sondern vor allem auf Unterstellungen. Uns wurden keine Straftaten vorgeworfen, außer Parolen wie »From the River to the Sea«. Dass wir uns gegen den Genozid und deutsche Waffenlieferungen (an Israel, jW) einsetzen, wird in eine Gefahr für Leib und Leben jüdischer Menschen umgemünzt. Ebenso fragen wir uns, wie es möglich sein soll, dass eine Gruppe, die seit einem Jahr existiert, Hass in die Beziehung zwischen Israelis und Palästinensern gebracht haben soll. Dieser Konflikt geht schließlich schon rund hundert Jahre. Auch juristisch ist alles höchst fragwürdig. So haben wir unter anderem auch einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, die bei uns die Hausdurchsuchungen verfügt hatte.

Was folgt aus der Ablehnung des Eilantrags?

Wenn eine Gruppe zwei oder drei Jahre lang verboten ist, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie danach überhaupt noch existiert. Unsere Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit müssen wir verteidigen. Dass diese gerade so unterbunden werden, halten wir für gefährlich. Dass unser Verbot im Eilverfahren Bestand hat, ist quasi eine Einladung an alle Behörden, bundesweit Gruppen zu verbieten. Wir dürfen auch keine Ersatzorganisation gründen. Es wurden Demonstrationen verboten, weil Anwesenden von der Polizei vorgeworfen wurde, PSDU-nah zu sein. Alle Personen, die von Polizei oder Innenministerium mit PSDU irgendwie »assoziiert« werden, stehen also, sobald sie sich zu Palästina äußern oder auf eine Demo gehen, unter dem Verdacht, eine »Nachfolgetätigkeit« zur PSDU-Arbeit zu machen. Mein Kollege Ahmed hat eine solche Anzeige auch schon bekommen.

Wir hatten Kundgebungen, Lesekreise, Veranstaltungen und so weiter gemacht. Wenn jemand anderes in Duisburg, das nun mit Bezug auf Palästina macht, kann das sofort unter dem Verdacht stehen, eine PSDU-Fortsetzung zu sein. Selbst wenn diese Gruppen nicht verboten werden, kann es zu Hausdurchsuchungen und öffentlicher Hetze kommen. De facto hat also ganz Duisburg ein Palästina-Verbot.

Welche Rolle spielen Ihrer Ansicht nach die deutschen Medien in dem Prozess?

Schon kurz nach unserer Gründung hatten wir negative Presse von seiten des neokonservativen Mediums »Ruhrbarone«. Wir seien pro Hamas und ähnliches, wurde behauptet. Das haben immer mehr Medien, unter anderem der WDR, übernommen, und es gab punktuell Hetzkampagnen. So auch bei einem Gerichtsverfahren gegen mich im April wegen der Parolen »From the River to the Sea« und »Yallah Intifada«. Bei dem Verbot und auch den Hausdurchsuchungen stand die Springerpresse gemeinsam mit der Polizei vor allen Türen.

Wieviel Geld müssen Sie wegen des Verfahrens aufbringen?

Schon jetzt haben wir Anwalts- und Gerichtskosten von weit mehr als 10.000 Euro. Bei den Hausdurchsuchungen wurde allein bei Ahmed und mir ein Schaden von mehr als 25.000 Euro angerichtet. Deswegen sammelt das Komitee gegen das Verbot von PSDU Spenden für unsere Prozesse.

Leon Wystrychowski war Teil der Gruppe Palästina-Solidarität Duisburg

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  • Leserbrief von B.S. aus Ammerland (2. Dezember 2024 um 12:02 Uhr)
    Die »Ruhrbarone« also die »vom Durchfall betroffenen Brauen«, sind immer im Auftrag der Staatsmacht unterwegs. Verharmlosungen und Verdächtigungen entspringen aus der Arbeitsmoral dieser »Ruhrbarone«. Es muss gefragt werden, worin der Unterschied zum Cicero liegt? Wahrscheinlich gibt es keinen. Aber nicht nur diese Vereinigung von Ignoranten und Karrieristen ist mittlerweile für die Vergiftung der Stimmung gegen Andersdenkende bekannt, sie unterscheiden sich nicht von den Erfundenen Wahrheiten der Systemmedien. Wie schon in der Weimarer Republik, eine unkritische Justiz in Zusammenarbeit mit einer Presse, die sich selbst als sakrosankt feiert. Und wer sind die Wirklich Rechten?

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