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Aus: Ausgabe vom 27.12.2024, Seite 8 / Ansichten

Expertenpropaganda des Tages: Aschenbrödel-Film

Von Nico Popp
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Auch dem »DDR-Regierungschef« gefällt das: Der Prinz (Pavel Trávníček) schließt Aschenbrödel (Libuše Šafránková) in die Arme

Weihnachten, Silvester, Neujahr – eine in vielen Redaktionen gefürchtete nachrichtenarme Zeit. Die Angst vor der Leere breitet sich vor allem dort aus, wo der Takt vom Onlinegeschäft vorgegeben wird. Weil nicht einfach nichts passieren kann, haben nun Nichtnachrichten Saison – oftmals vorproduziertes Zeug, das aber den Vorteil hat, den erreichten Zustand des intellektuell-handwerklichen Verfalls grell zu beleuchten.

Diesem jahreszeitlichen Notstand verdankt sich ganz gewiss auch eine entzückende kleine Geschichte, mit der Bild – wo erst kürzlich nach eingehendem Studium von »Stasi-Akten« enthüllt worden war, dass heruntergefallenes Lametta 1986 für drei Stunden das Kraftwerk Jänschwalde lahmgelegt hatte – am ersten Weihnachtsfeiertag aufwartete: Zwei Bild-Leute mit dem Dienstgrad »Chefreporter« haben herausgefunden, dass »einer der Weihnachtsfilme schlechthin«, nämlich »Drei Haselnüsse für Aschenbrödel«, ein »Fall für die Propagandaorgane der DDR« war – und zwar für die »Experten des Regimes«! Und was hat »DDR-Regierungschef« Erich Honecker damit zu tun?

Der »Akte Aschenbrödel« ist dann leider nur zu entnehmen, dass die Defa-Verantwortlichen ihre Arbeit gemacht haben. Dennoch trompetet es im Fettdruck: Der leitende Dramaturg für Kinderfilme, Klaus Richter de Vroe, hatte »noch einige Anmerkungen« zu der Koproduktion mit den tschechoslowakischen Barrandov-Studios, und deshalb musste »noch etwas am Drehbuch gearbeitet werden«. Das Resultat: Die Tauben, deren »absolutes Fehlen die Kinder bei uns enttäuschen würde«, schaffen es schließlich in den Film. Ist das die »Parteilinie«, von der im Artikel geraunt wird? Bei der Defa war man sonst »sehr einverstanden« mit der Geschichte – »weil sie so stark vom Grimmschen Märchen abweicht«. Aschenbrödel etwa sei nicht schüchtern und geduckt gezeichnet. Bild ist einer ganz großen Sache auf der Spur.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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