Freiheit für alle politischen Gefangenen

Der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland Azadî erklärte zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen am 18. März:
(…) Seit 2011 werden in Deutschland lebende Kurdinnen und Kurden auch auf der Grundlage des 2002 in Kraft getretenen Paragraphen 129 a/b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) angeklagt, inhaftiert und zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Derzeit befinden sich 16 Kurden in deutschen Gefängnissen.
Dabei beschränkte sich die für die Paragraph-129-b-Verfahren zuständige Bundesanwaltschaft bei der Strafverfolgung nicht auf Personen, die sich in Deutschland aufhalten. Die meisten der neuen Anklagen und Verurteilungen im letzten Jahr erfolgten gegen Personen, die zuvor auf der Grundlage des europäischen Haftbefehls nach Deutschland ausgeliefert worden waren. Im September letzten Jahres wurde etwa der aus Zypern ausgelieferte Aktivist Kenan Ayaz nach einem fragwürdigen Prozess vom OLG Hamburg zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Den Angeklagten werden keine individuellen Straftaten vorgeworfen, sondern es werden legale politische Tätigkeiten kriminalisiert – wie das Organisieren von Veranstaltungen und Demonstrationen. Die Strafbarkeit dieser Tätigkeiten sieht die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe allein dadurch gegeben, dass die Personen angeblich in PKK-Strukturen eingebunden seien. Belegt wird dies in den Prozessen im wesentlichen durch oft monatelang durchgeführte Telefonüberwachungen und Observationen.
Dass Anklagen und Inhaftierungen nach dem Paragraphen 129a/b politisch motiviert sind, zeigt eine Besonderheit dieses Paragraphen: Ermittlungen dürfen erst geführt werden, wenn eine entsprechende Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium vorliegt. Im letzten Jahr gab es hier den Trend seitens der Staatsanwaltschaften, die Schwelle für solche Verfolgungsermächtigungen zu senken. Auch sogenannte Frontarbeit für die PKK wird nun immer häufiger nach Paragraph 129b verfolgt. Darunter fallen auch normale politische Aktivitäten auf örtlicher Vereinsebene. Ziel dieser Verfolgungsausweitung ist eine weitere Verunsicherung der kurdischen Community in Deutschland. (…)
Das Berliner Bündnis Revolutionärer 1. Mai forderte am Montag Freiheit für Daniela Klette und alle Antifaschisten:
Für die traditionelle revolutionäre 1.-Mai-Demonstration in Berlin-Kreuzberg und Neukölln ist Daniela Klette als Rednerin angefragt. Daniela Klette wurde vor über einem Jahr in Berlin-Kreuzberg verhaftet, ihr werden mehrere Enteignungsaktionen vorgeworfen. Ihr Strafprozess beginnt am 25. März vor dem OLG Celle.
»Wenn Daniela Klette nicht persönlich erscheinen kann, werden wir ihren Redebeitrag verlesen«, kündigt Rosa Hikmet im Namen des Berliner Bündnisses Revolutionärer 1. Mai an.
Aktuell sind auch Antifaschist*innen von staatlicher Repression betroffen, wie beispielsweise Maja, die gegen höchstrichterliche Rechtsprechung von Berlin nach Budapest ausgeliefert wurde und dort nun vor Gericht steht. Aber auch in der Bundesrepublik sind etwa zehn Antifas inhaftiert.
»Wir sind solidarisch mit allen Antifaschistinnen und Antifaschisten, die staatlich verfolgt werden. Antifaschistische Selbsthilfe ist gerade in Zeiten notwendig, die von hohen Wahlergebnissen für rechte Parteien geprägt sind«, sagt Rosa Hikmet.
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