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Aus: Ausgabe vom 25.04.2025, Seite 14 / Medien
Strafen für Apple und Meta

Handelskrieg im digitalen Raum

Die ersten Millionenstrafen nach EU-Gesetz gegen Onlinemonopole treffen US-Konzerne Apple und Meta
Von Sebastian Edinger
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Die EU-Kommission sendet mit der verhängten Strafe einen vorsichtigen Warnschuss

Mit den Strafzöllen der USA auf EU-Importe haben die nun gegen Meta und Apple verhängten Bußgelder nichts zu tun, heißt es aus Brüssel. Dabei hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen selbst vorgeschlagen, in Reaktion auf die neuen Handelsbarrieren Abgaben auf die Werbeeinnahmen der großen Digitalkonzerne zu verhängen. Augenscheinlich sollen die nun verlangten 700 Millionen Euro in Washington als erster, vorsichtiger Warnschuss verstanden werden.

Apple wird mit 500 Millionen zur Kasse gebeten, wegen Barrieren im eigenen App Store, die es konkurrierenden App-Entwicklern erschweren, ihre Kunden aus der Apple-Welt herauszuleiten. Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whats-App, soll wegen seines »Pay or Okay«-Modells 200 Millionen entrichten. Gemeint ist ein Modell, in dem Cookie-Banner nur abgelehnt werden können, wenn zugleich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird. Damit haben die beiden Digitalfirmen gegen Vorgaben des »Digital Markets Act« (DMA) verstoßen, argumentiert die Kommission.

Allerdings hätte der DMA deutlich höhere Strafen ermöglicht. Vorgesehen sind Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes. Das wären im Falle von Apple rund 34 Milliarden Euro, bei Meta etwa 14 Milliarden. Für das konkrete Strafmaß enthält das Gesetz keine Vorgaben, die Kommission hat erhebliche Spielräume und muss für die Höhe der verhängten Bußgelder auch keine detaillierte Begründung liefern. Zu den Bußgeldern gegen Apple und Meta hieß es lediglich, »die Schwere und Dauer der Nichteinhaltung« der DMA-Regeln seien berücksichtigt worden.

Laut der zuständigen Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, ist klar, dass nun sowohl Apple als auch Meta »ihr Verhalten ändern müssen«. Jedoch wird man in Brüssel auch gespannt darauf sein, wie die Trump-Administration reagiert. Das zunächst angesetzte, milde Strafmaß könnte auch in Sorgen um weitere Handelsbarrieren wurzeln. Die von den Bußgeldern betroffenen Konzerne ihrerseits hoffen, dass ihnen Trump zur Seite springt.

So kommentierte Meta-Cheflobbyist Joel Kaplan, die Kommission lege »Meta effektiv einen Zoll über mehrere Milliarden auf und zwingt uns dazu, einen minderwertigen Dienst anzubieten«. Die Behörde versuche, erfolgreiche US-Unternehmen zu behindern, und gewähre chinesischen und europäischen Wettbewerbern andere Spielregeln. Formulierungen, die darauf abzielen dürften, eine Reaktion der US-Regierung zu provozieren.

Das ging auch prompt auf. Die Strafzahlungen der EU-Kommission seien eine »neuartige Form der wirtschaftlichen Erpressung«, erklärte am Mittwoch (Ortszeit) ausgerechnet das US-Präsidialamt. Die Regierung erkenne sie als »Handelshemmnisse und direkte Bedrohungen für die freie Zivilgesellschaft«, die sich »speziell gegen amerikanische Konzerne« richte und dazu diene, sie zu »untergraben, Innovationen zu ersticken und Zensur zu ermöglichen«.

Ob es zu weitreichenden Anpassungen der Konzerne kommt, ist derweil fraglich. Schließlich nutzen diese mit den nun geahndeten Praktiken ihre Monopolstellung auf dem EU-Markt renditeträchtig aus. Apple drängt Kunden verschiedenster digitaler Dienstleistungen die eigenen Angebote auf, Meta saugt in großem Stil private Daten ab, um diese zu verwerten, etwa für personalisierte Werbung. Die Erfahrungen mit früheren, auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängten Strafen, zeigen, dass Bußgelder in dieser Größenordnung kaum genügend Druck ausüben, um tatsächlich weitreichende Änderungen der Geschäftsmodelle zu erzwingen.

Die Kommission hat sich derweil schon Möglichkeiten eröffnet, bald mit weiteren Strafen nachzulegen. Festgestellt wurde nämlich auch, dass die sogenannte Core Technology Fee, die Apple von Betreibern alternativer App Stores verlangt, ebenfalls gegen den DMA verstößt. Hier könnten weitere Bußgelder verhängt werden. Meta könnte zusätzlich unter Druck geraten, weil die verhängte Zahlung bloß den Zeitraum bis November 2024 umfasst. Später wurde das »Pay or Okay«-Modell angeglichen, eine Bewertung der Anpassungen mit Blick auf die DMA-Konformität steht noch aus.

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