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15.01.2005 / Ausland / Seite 9

Zurück nach Manchester

Die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie drückt europaweit das Lohn- und Sozialniveau nach unten. In der Fleischindustrie wird Deutschland schon heute als Billiglohnland geschätzt

Helmut Lorscheid

Bei der Erweiterung der Europäischen Union, so heißt es in der offiziellen Propaganda, »soll die Lebensqualität der Beitrittsländer den bestehenden hohen Lebensstandards in den EU-Ländern« angepaßt werden. Wer sich den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie genau anschaut, fragt sich: »Für wen ist das wohl geplant?« Denn es drängt sich der Verdacht auf, daß der arbeitende Teil der Bevölkerung sich zumindest langfristig dem jeweils niedrigsten Lohn- und Sozialniveau innerhalb der Union anpassen soll. Die EU-Kommission setzt mit diesem Richtlinienentwurf nämlich gleichzeitig ganz neue Standards. Galt bisher die Schaffung einheitlichen Rechts und einheitlicher Normen als typisches Merkmal der Europäischen Union, so soll plötzlich in allen 25 Mitgliedsländern das »Herkunftslandprinzip« gelten. Dies würde beispielsweise bei der Kranken- und Altenpflege bedeuten, »daß portugiesische oder polnische Pflegedienste Pflegebedürftige in Deutschland auf Grundlage portugiesischer oder polnischer Gesetze und Standards versorgen können.«


Rechtliches Chaos


Für multinational agierende Konzerne allerdings brächte die Richtlinie deutliche Vorteile. Sie könnten nach deutschem Recht und Gesetz europaweit agieren. Wegen dieser Vorteile für die exportorientierte deutsche Wirtschaft würden wohl auch die SPD-Abgeordneten im Europaparlament großenteils der Richtlinie zustimmen, weil sie auch für deutsche Firmen eine Erleichterung darstellt. Bei den Grünen überwiegt die Ablehnung, und die PDS bekämp...



Bei der Erweiterung der Europäischen Union, so heißt es in der offiziellen Propaganda, »soll die Lebensqualität der Beitrittsländer den bestehenden hohen Lebensstandards in den EU-Ländern« angepaßt werden. Wer sich den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie genau anschaut, fragt sich: »Für wen ist das wohl geplant?« Denn es drängt sich der Verdacht auf, daß der arbeitende Teil der Bevölkerung sich zumindest langfristig dem jeweils niedrigsten Lohn- und Sozialniveau innerhalb der Union anpassen soll. Die EU-Kommission setzt mit diesem Richtlinienentwurf nämlich gleichzeitig ganz neue Standards. Galt bisher die Schaffung einheitlichen Rechts und einheitlicher Normen als typisches Merkmal der Europäischen Union, so soll plötzlich in allen 25 Mitgliedsländern das »Herkunftslandprinzip« gelten. Dies würde beispielsweise bei der Kranken- und Altenpflege bedeuten, »daß portugiesische oder polnische Pflegedienste Pflegebedürftige in Deutschland auf Grundlage portugiesischer oder polnischer Gesetze und Standards versorgen können.«

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