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21.02.2005 / Inland / Seite 1

Richter werten »Hartz IV« als verfassungswidrig

Entscheidungen von Sozialgerichten in Düsseldorf und Saarbrücken. Bundesregierung widerspricht

Der Vorwurf, die »Hartz IV«-Gesetze seien verfassungswidrig, wird jetzt auch von deutschen Gerichten bestätigt. Das Düsseldorfer Sozialgericht entschied, daß die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt. In Saarbrücken erließ das dortige Sozialgericht eine einstweilige Anordnung, nach der die Arbeitsagentur einem arbeitslosen Kläger ermöglichen muß, weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert zu ...

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