»Starke Zweifel an der Zulässigkeit«
ALG-II-Telefonaktion der Bundesagentur für Arbeit ist aus Datenschutzgründen mehr als bedenklich. Ein Gespräch mit Peter Schaar
Andreas Grünwald* Peter Schaar ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz
F: Sie haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgefordert, die Telefonbefragung von ALG-II-Empfängern sofort zu stoppen. Warum?
Ich habe starke Zweifel an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Befragung, so wie sie läuft. Wenn hochsensible Sozialdaten erhoben werden, muß das mit Blick auf den Datenschutz gut abgesichert sein. Die BA muß die Betroffenen vorab darüber informieren, daß sie angerufe...
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