Nikotinopfer des Tages
Bundeshaushalt
Ätsch, das kommt dabei raus, wenn Staaten immer mehr Souveränität abgeben: Der sogenannte Europäische Gerichtshof – irgendwann sollte mal jemand erklären, was das für eine Truppe ist – hat dem Fiskus der BRD einen Bärendienst erwiesen und die Praxis der Tabakbesteuerung hierzulande für rechtswidrig erklärt. Vorportionierter Feinschnitt, sogenannte Singles, seien wie Zigaretten zu besteuern und nicht so niedrig wie der lose Feinschnittabak, verkündeten die Luxemburge...
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