Polemik nicht strafwürdig
BVerfG hob Urteil wegen Staats-Verunglimpfung auf
Unter Verweis auf die Meinungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung eines Antifaschisten aufgehoben, der auf Flugblättern Kritik an den Ermittlungen zum Münchner Oktoberfest-Anschlag 1980 geübt hatte. Wegen Verunglimpfung des Staates hatte ihn das Münchner Landgericht zu 2 000 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Verfassungsrichter verwiesen den Fall nach Angaben vom Mittwoch an die Vorinstanz zurück, betonten aber zugleich, sie hätten den Ma...
Artikel-Länge: 2392 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.