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Aus: Ausgabe vom 24.03.2006, Seite 5 / Inland

Rechte des Betriebsrats gestärkt

Erfurt. Arbeitgeber müssen Massenentlassungen künftig früher anzeigen und noch vor Ausspruch der Kündigungen den Betriebsrat anhören. Das hat am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf und paßte diese dem europäischen Recht an. Nach deutschem und europäischem Recht müssen Arbeitgeber eine Massenentlassung der Arbeitsagentur anzeigen und die Arbeitnehmervertretung dazu anhören. Dies konnte nach bisheriger Rechtsprechung des BAG auch noch nach Ausspruch der Kündigung geschehen, spätestens aber 30 Tage vor Ende der Kündigungsfrist. Im Januar 2005 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, diese Praxis laufe dem Ziel zuwider, Massenentlassungen zu verhindern oder die Zahl der Kündigungen zu verringern. (AFP/jW)

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