Aus: Ausgabe vom 23.05.2006, Seite 4 / Inland
Neonazi Reitz muß in den Knast
Karlsruhe. Der Neonazi Axel Reitz ist rechtskräftig wegen Volksverhetzung zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach einem am Montag bekanntgegebenen Beschluß die Revision des 23jährigen Angeklagten Reitz dagegen als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bochum vom 9.September 2005 rechtskräftig, und der einschlägig vorbestrafte Mitbegründer des »Kampfbundes Deutscher Sozialisten« muß in Haft. Reitz muß neben der jetzt rechtskräftig gewordenen Haftstrafe auch eine frühere, zur Bewährung ausgesetzte Strafe verbüßen. Bei einer Neonazidemonstration gegen den Synagogenbau in Bochum hatte Reitz laut Urteil im Juni 2004 eine antisemitische Hetzrede gehalten. (AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Schäuble will Polizeipräsenz erhöhen
vom 23.05.2006 -
Fall Sayan: Noch kein Hinweis
vom 23.05.2006 -
Umweltministerium dementiert Endlager-Deal
vom 23.05.2006 -
AIDS als globale Krise
vom 23.05.2006 -
Hamburg wirft Bettler raus
vom 23.05.2006 -
Heuschreckenalarm
vom 23.05.2006 -
Gegen Fremdbestimmung
vom 23.05.2006