Aus: Ausgabe vom 01.06.2006, Seite 4 / Inland
Karlsruhe moniert Jugendstrafvollzug
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung für den Jugendstrafvollzug gefordert. In einer am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Entscheidung ließen die Richter dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2007. Bislang fehlten gesetzliche Grundlagen, die »auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnitten« seien, heißt es in dem Urteil. Die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten Mörders, der sich unter anderem gegen Disziplinarmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage gewehrt hatte, wurde jedoch abgewiesen.
Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer betonte, es gebe bislang nur wenige Einzelvorschriften im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz, das seit 30 Jahren den Erwachsenenstrafvollzug regelt. Der Gesetzgeber müsse auch ein »wirksames Resozialisierungskonzept« entwickeln, verlangte er. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nannte ebenfalls das Fehlen eines Jugendstrafvollzugsgesetzes unbefriedigend. Es sei bislang an den Bundesländern gescheitert, die Kostengründe angeführt hätten. (AP/ddp/jW)
Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer betonte, es gebe bislang nur wenige Einzelvorschriften im Jugendgerichtsgesetz und im Strafvollzugsgesetz, das seit 30 Jahren den Erwachsenenstrafvollzug regelt. Der Gesetzgeber müsse auch ein »wirksames Resozialisierungskonzept« entwickeln, verlangte er. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nannte ebenfalls das Fehlen eines Jugendstrafvollzugsgesetzes unbefriedigend. Es sei bislang an den Bundesländern gescheitert, die Kostengründe angeführt hätten. (AP/ddp/jW)
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