Online-Demos sind legal
Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen. Erfolgreiche Revision für Abschiebegegner
Eine Online-Demonstration ist weder Gewalt noch Nötigung und auch keine »Drohung mit einem empfindlichen Übel«. Sie sei nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. jetzt in einer Revisionsverhandlung festgestellt (1 Ss 3198/05 vom 22. Mai 2006). Es kassierte damit den Beschluß einer Frankfurter Amtsrichterin, die im vergangenen Jahr einen Aktivsten der bundesweiten Initiative Libertad! wegen Nötigung zu 900 Euro Geld...
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