Aus: Ausgabe vom 07.06.2006, Seite 1 / Inland
Telekom fusioniert mit T-Online
Bonn. Die umstrittene Fusion des Internetdienstleisters T-Online mit der Deutschen Telekom ist perfekt. Wie die Telekom am Dienstag in Bonn mitteilte, wurde die Verschmelzung von T-Online mit dem Mutterkonzern ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam.
Die Fusion war im November 2005 zunächst vom Landgericht Darmstadt gestoppt, vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch im Februar erlaubt worden. Eine gegen die OLG-Entscheidung gerichtete Beschwerde von T-Online-Aktionären wurde vom Bundesgerichtshof vorige Woche abgewiesen. Bei der Fusion sollen die Anteilseigner für je 25 T-Online-Aktien 13 T-Aktien erhalten und damit nur einen Bruchteil jener 27 Euro, die beim Börsengang gezahlt wurden. Gegen diesen Beschluß hatten Aktionäre geklagt. (AP/jW)
Die Fusion war im November 2005 zunächst vom Landgericht Darmstadt gestoppt, vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch im Februar erlaubt worden. Eine gegen die OLG-Entscheidung gerichtete Beschwerde von T-Online-Aktionären wurde vom Bundesgerichtshof vorige Woche abgewiesen. Bei der Fusion sollen die Anteilseigner für je 25 T-Online-Aktien 13 T-Aktien erhalten und damit nur einen Bruchteil jener 27 Euro, die beim Börsengang gezahlt wurden. Gegen diesen Beschluß hatten Aktionäre geklagt. (AP/jW)
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