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Aus: Ausgabe vom 16.06.2006, Seite 2 / Inland

Ost-Beamte können Westgehalt bekommen

Leipzig. Die Höhe der Besoldung ostdeutscher Beamter richtet sich in erster Linie nach dem Ort ihrer Ausbildung. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Weder Geburts- noch Schulort hätten demnach Auswirkungen darauf, ob ein Beamter nach Ost- oder Westtarif bezahlt wird, sagte ein Gerichtssprecher. Entscheidend sei, wo die fachspezifische Ausbildung stattgefunden hat. Bei einem Ausbildungsanteil von mehr als 50 Prozent in Westdeutschland haben die Beamten nach dem jetzigen Urteil Anspruch auf die höhere West-Besoldung. Der Anwalt der Kläger geht davon aus, daß das Urteil für die neuen Länder Mehrkosten in Höhe von 80 bis 100 Millionen Euro bringt.

(ddp/jW)

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