Sparkasse muß kein NPD-Konto führen
Rostock.
Eine Sparkasse ist nicht verpflichtet, ein Konto der NPD zu führen.
Das entschied am Donnerstag das Landgericht Rostock, nachdem der
Kreisverband der Partei wegen Kündigung seines Kontos eine
einstweilige Verfügung gegen die Ostseesparkasse erwirken
wollte. Das Geldinstitut hatte das gebührenfreie
NPD-Spendenkonto gekündigt, weil es in der Öffentlichkeit
zunehmend in den Ruf als Unterstützer der rechtsextremen Partei
gekommen war. Das Gericht befand, daß zwar grundsätzlich
Bankkunden Konten einzuräumen sind, aber dabei auch die
berechtigten Interessen des Geldinstituts gewahrt werden müßten.
(AP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Nase voll von Deutschland
vom 23.06.2006 -
Im Zweifel gegen den Angeklagten
vom 23.06.2006 -
Zauberwort Zukunft
vom 23.06.2006 -
Prügel für Studenten
vom 23.06.2006 -
Unionsparteien wollen keine Drogenhilfe
vom 23.06.2006 -
Rückfall in die Kleinstaaterei
vom 23.06.2006 -
Ausschuß sucht »Sam«
vom 23.06.2006 -
Preisgeld an Serben im Kosovo
vom 23.06.2006 -
Diakonie-Chef stellte sich selbst ein Bein
vom 23.06.2006 -
Jagd nach mehr Rendite
vom 23.06.2006