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20.03.1997 / Inland

Karlsruhe will kein Schnellgericht sein

BVerfG lehnt Eil-Antrag eines Bosniers gegen Abschiebung ab - ai kritisiert Abschiebepraxis der BRD

Markus Bickel

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Eilantrag eines aus Bosnien stammenden Kroaten gegen seine Abschiebung aus Berlin abgelehnt. Weil dem Bürgerkriegsflüchtling in seiner Heimat keine Gefahr für Leben und Freiheit drohe, könne der Kläger den Rechtsweg gegen die Abschiebung von seinem Heimatland aus beschreiten, heißt es in dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß.

In der Begründung lehnt es das BVerfG ab, in Fällen kurzfristiger Abschiebungen ...

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