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Aus: Ausgabe vom 20.09.2006, Seite 14 / Feuilleton

Riester-Verträge auch bei Minijobs möglich

Zum Nachrechnen will der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) animieren: Mit Erreichen der dritten Förderstufe ist das Riester-Vorsorgesparen noch lukrativer geworden. Wer bis Ende des Jahres einen Riestervertrag abschließt und drei Prozent seines Vorjahreseinkommens auf sein Vorsorgekonto einzahlt, erhält für 2006 eine Grundzulage von 114 Euro sowie eine Zulage von 138 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Außerdem können maximal 1575 Euro als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden, informierte der BDL in einer Pressemitteilung.

Es wird darauf hingewiesen, daß geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Jobs) keinen Anspruch auf diese lukrative Förderung haben, es aber einen Ausweg gibt – genügend Geld im Portemonnaie vorausgesetzt. (»Minijobber« führen selbst keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Sozialversicherung ab. Für diesen Personenkreis zahlt der sogenannte Arbeitgeber seit dem 1.7.2006 einen pauschalen Beitragssatz von 30 Prozent.) So Beschäftigte haben aber die Möglichkeit, aus diesen Pauschalbeiträgen, mit denen sie lediglich minimalste Ansprüche auf Altersrente erwerben, vollwertige Pflichtbeiträge zu machen. Dazu müssen sie den Pauschalbeitrag des Betriebs (15 Prozent) aus eigenen Mitteln auf den normalen Beitrag zur Rentenversicherung (derzeit 19,5 Prozent) aufstocken. Durch schriftliche Erklärung gegenüber dem »Arbeitgeber«, daß sie für die Dauer dieses Minijobs unwiderruflich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und durch Zahlung von – gegenwärtig– monatlich 18 Euro (4,5 Prozent aus 400 Euro) erreichen sie laut BDL eine Vielzahl von Vorteilen: Erstens den Anspruch auf die »Riester-Förderung« (Grundzulage, Kinderzulage, Sonderausgabenabzug, Förderung des Ehegatten, falls dieser nicht begünstigt ist); zweitens eine höhere Altersrente und die Gutschrift von Pflichtbeitragsmonaten (z.B. kann dadurch die Mindestwartezeit von fünf Jahren für Altersrente erreicht werden) und drittens hat man nach einem halben Jahr Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung (etwa Rente wegen Erwerbsminderung, vorgezogene Altersrente, Rentenberechnung nach Mindesteinkommen, Anspruch auf Rehabilitationskuren).

Lohnsteuerhilfevereine helfen beim Zulagenantrag und bei den steuerlich relevanten Fragen der »Riester-Rente«. Beratungsstellen vermittelt der BDL unter der Telefonnummer 030/30108610, im Internet kann man sich unter www.bdl-online.de informieren.

(PI/jW)

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