Aus: Ausgabe vom 20.09.2006, Seite 2 / Inland
Anklage gegen zwei »Terrorverdächtige«
Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wird im Oktober Hauptverhandlungen gegen zwei Terrorverdächtige eröffnen. Die beiden von Generalbundesanwältin Monika Harms angeklagten türkischen Staatsangehörigen müssen sich in getrennten Verfahren vor dem Staatsschutzsenat beim OLG verantworten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die vom OLG nunmehr zugelassene Klage lautet in beiden Fällen auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Bei den Angeklagten handelt es sich zum einen um einen 41jährigen, dem die Anklage zur Last legt, von Juni 1998 bis Februar 1999 als Funktionär der Führungsspitze der DHKP-C angehört zu haben. Beim zweiten Angeklagten handelt es sich um einen 51jährigen mutmaßlichen früheren Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).
(ddp/jW)
Bei den Angeklagten handelt es sich zum einen um einen 41jährigen, dem die Anklage zur Last legt, von Juni 1998 bis Februar 1999 als Funktionär der Führungsspitze der DHKP-C angehört zu haben. Beim zweiten Angeklagten handelt es sich um einen 51jährigen mutmaßlichen früheren Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).
(ddp/jW)
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