Aus: Ausgabe vom 20.09.2006, Seite 2 / Inland
Amtsverbot wegen IM-Tätigkeit
Bannewitz. Der im Februar gewählte Bürgermeister des sächsischen Ortes Bannewitz, Christoph Fröse (parteilos), darf sein Amt nicht antreten. Er sei wegen einer von 1985 bis 1989 andauernden Mitarbeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nicht für das Amt geeignet, teilte das Verwaltungsgericht Dresden am Dienstag mit. Damit bestätigte das Gericht einen Bescheid des Landratsamtes des Weißeritzkreises vom 13. April.
Die Richter argumentierten, daß nach dem Sächsischen Beamtengesetz nur derjenige zum Bürgermeister berufen werden dürfe, der garantiere, jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats einzutreten.
(ddp/jW)
Die Richter argumentierten, daß nach dem Sächsischen Beamtengesetz nur derjenige zum Bürgermeister berufen werden dürfe, der garantiere, jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats einzutreten.
(ddp/jW)
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